Teilnahmebedingungen für die ESC-Ticketverlosung 2026
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Autohaus Ebner GmbH & Co KG.
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram oder TikTok und wird in keiner Weise von Facebook, Instagram oder TikTok gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist ausschließlich die Colmobil GmbH.
2. Gegenstand der Verlosung
Verlost werden Tickets für insgesamt neun Publikumsshows des Eurovision Song Contest im Zeitraum von 11. Mai 2026 bis 16. Mai 2026:
11.05.2026, 21:00–23:15 Uhr – Semi Final 1 Evening Preview
12.05.2026, 15:00–17:30 Uhr – Semi Final 1 Afternoon Preview
12.05.2026, 21:00–23:15 Uhr – Semi Final 1 Live Broadcast
13.05.2026, 21:00–23:15 Uhr – Semi Final 2 Evening Preview
14.05.2026, 15:00–17:30 Uhr – Semi Final 2 Afternoon Preview
14.05.2026, 21:00–23:15 Uhr – Semi Final 2 Live Broadcast
15.05.2026, 21:00–01:00 Uhr – Grand Final Evening Preview
16.05.2026, 13:30–17:30 Uhr – Grand Final Afternoon Preview
16.05.2026, 21:00–01:00 Uhr – Grand Final Broadcast Live
Die genaue Anzahl der Gewinner:innen, die Anzahl der jeweils verlosten Tickets pro Show sowie die Zuteilung der Tickets auf die einzelnen Shows ergeben sich aus dem jeweiligen Gewinnspiel-Posting oder der Gewinnbenachrichtigung.
Ein Anspruch auf Tickets für eine bestimmte Show besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich im jeweiligen Gewinnspiel-Posting angegeben ist.
3. Teilnahmezeitraum
Der Teilnahmezeitraum wird im jeweiligen Social-Media-Posting bekanntgegeben. Maßgeblich ist der dort angeführte Zeitraum.
4. Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist unentgeltlich. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres mit Hauptwohnsitz in Österreich. Teilnehmer:innen unter 18 Jahren versichern mit ihrer Teilnahme, dass diese mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung erfolgt.
Der Veranstalter behält sich bei Verdacht der Beeinträchtigungen der Gewinnchancen durch Manipulation oder andere unsachgemäße oder unfaire Mittel oder bei Vorliegen sonstiger berechtigter Bedenken das Recht vor, Teilnehmer:innen auszuschließen, bereits zuerkannte Preise abzuerkennen oder zurückzufordern und Ersatzgewinner:innen zu bestimmen.
Die Teilnehmer:innen erklären ausdrücklich, dass die Angaben über die eigene Person und sonstige angegebene Daten, unter denen die Teilnehmer:innen registriert sind, korrekt sind. Die Teilnahme unter falschem Namen und/oder über Daten von dritten Personen ist nicht erlaubt.
Jede:r Teilnehmer:in kann nur einmal am selben Gewinnspiel teilnehmen, sofern im jeweiligen Posting nichts Abweichendes angegeben ist. Daher ist die Teilnahme mit unterschiedlichen E–Mail–Adressen, Anschriften, Telefonnummern und/oder Social–Media–Profilen im Regelfall nicht zulässig.
5. Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt durch die im jeweiligen Gewinnspiel-Posting beschriebenen Handlungen, insbesondere durch:
• Folgen des jeweiligen Social-Media-Accounts,
• Liken des Gewinnspiel-Beitrags,
• Kommentieren des Gewinnspiel-Beitrags
• sowie gegebenenfalls weitere im Posting genannte Teilnahmehandlungen.
Unter allen Teilnehmer:innen werden die jeweils im Gewinnspiel-Posting genannten Preise verlost.
6. Gewinne
Der Gewinn umfasst ausschließlich die jeweils verlosten Tickets für die ESC-Publikumsshows.
Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Versicherungen sowie sonstige Nebenkosten sind nicht Bestandteil des Gewinns, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
Eine Barauszahlung, ein Umtausch, eine Übertragung an Dritte oder eine sonstige Ablöse des Gewinns ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Gewinnerermittlung und Benachrichtigung
Die Gewinner:innen werden nach Ablauf des Teilnahmezeitraums zu einem im Gewinnspiel-Posting angegeben Datum unter Ausschluss der Öffentlichkeitnach dem Zufallsprinzip unter allen gültigen Teilnahmen ermittelt.
Die Benachrichtigung erfolgt über Direktnachricht auf der jeweiligen Social-Media-Plattform oder auf einem anderen im Gewinnspiel-Posting angegebenen Weg.
Die Gewinner:in muss innerhalb von 48 Stunden ab Gewinnbenachrichtigung die Annahme des Gewinns bestätigen.
Verstreicht die vom Veranstalter bekanntgegebene Frist zur Annahme des Gewinns fruchtlos, so entfällt der Gewinnanspruch, außer dem Veranstalter ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten. Der Veranstalter behält sich in diesem Fall das Recht vor, eine neue Gewinner:in nach dem gleichen Vorgehen zu ermitteln. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinns besteht nicht.
Sollten die angegebenen Kontaktdaten der Teilnehmer:in fehlerhaft sein (zB Name oder E-Mail-Adresse), ist der Veranstalter nicht verpflichtet, die richtigen Daten auszuforschen. Etwaige Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer:innen. Dies gilt jeweils nur, wenn der Veranstalter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.
8. Ausschluss, Änderung und vorzeitige Beendigung
Die Autohaus Ebner GmbH & Co KG behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigen Gründen jederzeit anzupassen, zu ändern, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, insbesondere die Durchführung eines Gewinnspiels noch während der Teilnahmefrist abzubrechen, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder organisatorischen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Der Veranstalter behält sich weiters das Recht vor, die Teilnahmebedingungen ohne Vorankündigung zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen oder in jeder sonstigen Weise erforderlich ist.
9. Schlussbestimmungen
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Weiters gilt die Haftungsbeschränkung auch nicht für die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten.
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtübereinkommens. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem die Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen wird.
Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Durchführung des Gewinnspiels und der Gewinnerermittlung ausgeschlossen.