KFZ-Techniker:in – Einsatz: alle Werkstätten

Berufsbereiche: Maschinenbau, Kfz, Metall
Ausbildungsform: Lehre
Lehrzeit: 3 1/2 Jahre.Bei Absolvierung eines zusätzlichen Spezialmoduls oder Hauptmoduls: 4 Jahre.

Die Ausbildung in diesem Lehrberuf besteht aus einem Grundmodul (Dauer: 2 Jahre) und mindestens einem der folgenden Hauptmodule (Dauer: 1,5 Jahre):

  • Personenkraftwagentechnik
  • Nutzfahrzeugtechnik
  • Motorradtechnik

Zusätzlich kann entweder ein weiteres Hauptmodul (Dauer: ½ Jahr) oder eines der beiden Spezialmodule "Systemelektronik" oder "Hochvolt-Antriebe" (Dauer jeweils: ½ Jahr) absolviert werden, wodurch sich die Lehrzeit jeweils auf 4 Jahre verlängert.

Lehrlingsentschädigung:

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab: 01.01.2025
Metallgewerbe und Elektrogewerbe (Arbeiter)               

  • 1. Lehrjahr:    € 967,-
  • 2. Lehrjahr: € 1.126,-
  • 3. Lehrjahr: € 1.464,-
  • 4. Lehrjahr: € 1.958,-


Anforderungen:

Auge-Hand-Koordination: Arbeiten bei laufendem Motor
Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Teamarbeit bei größeren Reparaturen
Fingerfertigkeit: Durchführen feinmechanischer Arbeiten
Handgeschicklichkeit: Handhaben von Werkzeugen
Hörvermögen: Fehlerhören am Motor
Kontaktfähigkeit: Kundenberatung
Logisch-analytisches Denken: Fehlersuche, Reparatur
Mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Mess- und Prüfarbeiten
Sehvermögen: Einstellarbeiten, Ablesen von Messgeräten
Selbstständigkeit: Wartung, Reparatur
Technisches Verständnis: Störungssuche, Wartung, Reparatur
Unempfindlichkeit der Haut: Arbeiten mit Ölen und Reinigungsmitteln


Tätigkeitsmerkmale


KraftfahrzeugtechnikerInnen kontrollieren die Verkehrs- und Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen und führen Wartungs- und Reparaturarbeiten durch. Die Technik in modernen Kraftfahrzeugen hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Hochkomplexe Sicherheitstechnik und immer mehr Elektronik gehören mittlerweile zum Berufsbild von KraftfahrzeugtechnikerInnen.

KraftfahrzeugtechnikerInnen stellen Schäden am Kraftfahrzeug fest, indem sie Fahrgestell, Motor und Karosserie überprüfen. Mit Hilfe von Messgeräten können sie Defekte an verschiedenen Prüfständen genau abgrenzen (Fehlerdiagnose). KraftfahrzeugtechnikerInnen reparieren Kraftfahrzeuge, die durch Unfälle beschädigt wurden, wobei sie die betroffenen Bauteile entweder austauschen oder reparieren. Sie tauschen bei Wartungsarbeiten Verschleißteile aus, die einer starken Beanspruchung ausgesetzt sind, wie z.B. Luftfilter oder Zündkerzen. Service- und Wartungsarbeiten werden regelmäßig an Kraftfahrzeugen durchgeführt, häufig gemeinsam mit der gesetzlich vorgeschrieben Begutachtung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Abgaswerte des Fahrzeuges ("Pickerlüberprüfung").

Bei der Überprüfung der Verkehrssicherheit untersuchen KraftfahrzeugtechnikerInnen den Rahmen bzw. die tragenden Teile des Fahrzeuges auf Beschädigungen und Durchrostung. Weiters überprüfen sie die Bremsanlage, die Radlager, die Befestigung der Radaufhängung, die Lenkung sowie die Lichtanlage und die Reifen. Mit Hilfe von verschiedenen Messgeräten messen sie Werte, wie z.B. Bremskraft, Abgase und Rollwiderstand, tragen die Ergebnisse in das Prüfprotokoll ein und vergleichen sie mit den vorgeschriebenen Werten. Weiters schrauben KraftfahrzeugtechnikerInnen die Zündkerzen aus dem Motor heraus und prüfen den Zustand der Elektroden. Sie beseitigen Verunreinigungen an den Zündkerzenelektroden, ersetzen schadhafte Zündkerzen und testen die Zündanlage am Motorprüfstand, um zu überprüfen, ob die Störung zur Gänze behoben ist.


Hauptmodul "Personenkraftwagentechnik"

KraftfahrzeugtechnikerInnen mit dem Hauptmodul „Personenkraftwagentechnik“ prüfen und warten Personenkraftwagen. Sie führen Prüf-, Ausbau-, Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten an Motoren, an Einzelbaugruppen (z.B. Kolben, Lager, Kurbelwellen, Zylinderköpfen, Kraftstoffversorgungs-, Auspuff- und Abgasreinigungsanlagen) sowie am Fahrwerk (z.B. Federung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen) durch. Zudem prüfen, montieren, warten und reparieren sie Kraftübertragungseinrichtungen, wie z.B. Antriebe, Kupplungen, Wechsel- oder Automatikgetriebe.

KraftfahrzeugtechnikerInnen mit dem Hauptmodul „Personenkraftwagentechnik“ bearbeiten auch Bleche und die Karosserie von Personenwagen, indem sie diese lackieren (Korrosionsschutz) oder Korrosionsschäden wie Rost beseitigen. Ebenso überprüfen und reparieren sie Reifen, Felgen und Schläuche von Personenkraftfahrzeugen, tauschen Verglasungen aus und nehmen einfache Instandhaltungsarbeiten an Sitzen und der Inneneinrichtung vor.

KraftfahrzeugtechnikerInnen für Personenkraftwagentechnik prüfen und reparieren auch die elektrischen und elektronischen Systeme von Personenkraftwagen, wie die Beleuchtung, Sicherheitselektronik oder die Komfort- und Kommunikationselektronik (Radio, Klimaanlage, Leuchten in den Armarturen). Sie verfügen über Kenntnisse der Sicherheitssysteme sowie der kraftfahrtechnischen und -rechtlichen Bestimmungen.

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