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In Österreich müssen Kraftfahrzeuge und auch Anhänger in regelmäßigen Abständen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden. Um das sicherzustellen, führen wir an allen Standorten in unseren modernen Fachwerkstätten die §57a-Begutachtung durch. Auto Ebner ist zertifiziert, die Begutachtung nach §57a für alle Marken durchzuführen. Bei uns sind Sie in den besten und kompetentesten Händen.

In unseren Werkstätten überprüfen wir PKW, Anhänger bis 3,5 Tonnen sowie LKW. Falls Ihr Fahrzeug in die Sonderregelung fällt, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

In Österreich gilt für PKW/Kombi und Anhänger bis 3,5 Tonnen die sogenannte 3-2-1-Regelung: Die erste Begutachtung erfolgt bei einem Neuwagen nach den ersten drei Jahren ab der Erstzulassung. Die zweite Überprüfung erfolgt nach weiteren zwei Jahren, und danach ist eine jährliche Überprüfung verpflichtend.

Wir überprüfen Fahrzeuge, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen an Verkehrs- und Betriebssicherheit entsprechen.

Im Detail werden die folgenden Elemente des Fahrzeugs überprüft:

  • Identifizierung des Fahrzeugs
  • Ausrüstung
  • Beleuchtung
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Fahrgestell und Karosserie
  • Reifen und Räder
  • Motor
  • Bremsen
  • Umweltbelastung der Abgaswerte

Wenn das Fahrzeug erhebliche Mängel aufweist, müssen diese sofort behoben werden. Bei „Gefahr im Verzug“ muss eine Reparatur vor der erneuten Begutachtung des Fahrzeugs erfolgen.

Erst wenn das Fahrzeug keine schwerwiegenden Mängel aufweist, kann eine Begutachtungsplakette (auch bekannt als „Pickerl“) ausgehändigt oder angebracht werden.

Wartung & Service

Professionelle Reparatur und Service aller Marken nach Herstellervorgaben. Umfangreiche Prüfungen, Dokumentation und eventuelle Reparaturen in Absprache mit unseren Kunden.

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