Bild: Frau im Auto lächelnd aus dem Autofenster lehnend am Feldweg

Prämie für 36 Monate ab € 579,-*

Garantie für Neu-, Jung und Gebrauchtwagen1

Premium | Komfort

Im Rahmen unserer Produktpalette für Neu-, Jung- und Gebrauchtwagen haben wir unsere Leistungspakete entwickelt, die auf variierende Anforderungen und Bedürfnisse abgestimmt sind und daher unterschiedliche Grade der Leistungsabdeckung aufweisen.

Die 36 Monate Premium | Komfort Garantie bietet Ihnen eine umfassende Abdeckung mit höherer Deckung im Schadensfall für eine erweiterte Baugruppenpalette.


Profitieren Sie von unseren Leistungen

  • Premium Garantieversicherung für die ersten 12 Monate. Für das 2 & 3 Jahr Komfort Garantieversicherung. Ohne Karenzzeit und Kilometerbegrenzung nach Vertragsbeginn.
  • Wir regulieren Schäden schnell und unbürokratisch direkt mit der reparaturausführenden Werkstatt und gewährleisten finanzielle Beweglichkeit
  • Wir bieten eine einzigartige Produktpalette, denn bei uns können Sie praktisch alle Fahrzeuge schützen – ob Gebrauchtwagen, Taxis, Oldtimer, Wohnmobile, Lkws, Motorräder und u.v.m.
  • Optimaler Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten!
  • Kontaktieren Sie uns online rund um die Uhr an 365 Tagen


Annahmerichtlinien

Mit der Premium Komfort Garantie fahren Sie richtig, wenn die folgenden Punkte auf Sie und Ihr/e Fahrzeug/e zutreffen:

  • Fahrzeuge: bis 15 Jahre
  • Laufleistung: bis zu 200.000 km
  • Motorleistung: bis 350 KW


Jahrzehntelange internationale Tätigkeit im Kfz-Garantiesektor stehen für unsere Erfahrung und unser Know-how. Unsere Produkte passen sich den Bedürfnissen der Kunden an. Unsere Kompetenz in Sachen Garantie, besonders in Bezug auf schnelle und unbürokratische Schadenabwicklung und -regulierung, wie auch unsere Flexibilität in der Zusammenarbeit mit unseren Kunden, sind wichtige Eckpfeiler unserer Tätigkeit.

Bild: 3 Lenker im Auto, 2 Frauen, 1 Mann

Premium-Garantie für die ersten 12 Monate'
 

Versichert sind, soweit sich aus den Bedingungen nichts anderes ergibt, alle serienmäßigen elektronischen, serienmäßigen mechanischen, serienmäßigen pneumatischen und serienmäßigen hydraulischen Bauteile, des im Nachweis bezeichneten Pkws mit folgenden Ausnahmen: Ver-schleiß- und Bauteile, die regelmäßig oder nach Herstel-lerempfehlung ausgewechselt werden müssen. Weitere Ausschlüsse entnehmen Sie bitte den GB-A (Polizze).

Komfort-Garantie für das 2. & 3. Jahr
 

  • Motor

Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdich-tung, Riemenscheibe in Verbindung mit der elektronischen Zünd-anlage, Lüfterkupplung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden beweglichen Innenteile, Steuerkette, Zahnriemen mit Spannrolle, Ölkühler, Ölwanne, Ölfiltergehäuse, Öldruckschalter, Schwung-/Antriebs-scheibe mit Zahnkranz

  • Schalt- und Automatikgetriebe

Getriebegehäuse und alle beweglichen Innenteile einschließlich Drehmomentwandler, Kupplungsglocke, Nehmer-/Geberzylinder, Aufnahmeplatte für Wandler mit Zahnkranz, Führungs- und Na-dellager (in Verbindung mit einer Getriebereparatur), Zwischengetriebe

  • Achs-und Verteilergetriebe

Achsgetriebegehäuse Front-, Heck- und Allradantrieb) einschließlich aller Innenteile

  • Abgasanlage

Lambda-Sonde (Hosenrohr mit Befestigungsteilen in Verbindung mit Erneuerung der Lambda-Sonde), NOX-Sensor

  • Sicherheitssystem

Steuergerät und Sensoren für Airbag und Gurtstraffer, Airbag-schleifring/Kontaktteil

  • Kraftübertragungswellen

Kardanwelle, Achsantriebswellen, Radlager, Radnaben, Achswel-lenstümpfe, Befestigungsteile der Antriebswellen, elektronische Differentialsperre (EDS), Antriebsschlupfregelung (Drehzahlsen-soren, elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, EDS-Ventilblock, Druckspeicher und Ladepumpe) 

  • Lenkung

mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit allen Innen-teilen, elektrischer Lenkhilfemotor, Lenkspindel, Lenkzwischen-welle, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen

  • Kraftstoffanlage

Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, elektronische Einspritzan-lage (Einspritzventile/Injektoren, Drosselklappeneinheit, AGRI EGR-Ventil, Temperatursensoren, elektronisches Steuergerät, Luftmengen- und Luftmassenmesser, Drosselklappensensor, Leerlaufsteller/- regelventil, Differenzdrucksensor, Nockenwel-len-/Kurbelwellensensor, Magnet- und Steuerventil, Einspritz-pumpe, Ladedruckventil des Abgasturboladers), Vergaser und Abgasturbolader

  • Bremsen

Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Hydropneumatik, Vakuumpumpe, mechanisches ABS und vom elektronischen ABS Steuergerät, Hydraulikeinheit und Drehzahlfühler

  • Elektrische Anlage

Lichtmaschine mit Regler, elektronische Zündanlage, Anlas-ser, elektrische Leitungen der elektronischen Einspritzanlage, mechanischer Verteiler mit Kondensator und Rotor, Zündspule, Zündmodul, Vorglühanlage (Vorglührelais/Vorglühsteuergerät) und Klimaanlage (Kompressor, Kondensator, Lüfter und Verdampfer)

  • Kühlsystem

Wasserkühler (Motor), Heizungskühler, Thermostat und Wasserpumpe (Motor)

  • Komfortelektronik

Scheibenwischermotor vorne und hinten, Scheinwerferwischer-motor, Heizungszusatzlüftermotor, Fensterhebermotor (aus-genommen Bruchschäden), Zentralverriegelung (Schalter, Ma-gnetspulen, Sperrmotoren), Heckscheibenheizungselemente (ausgenommen Bruchschäden), Schiebedachmotor, Steuergeräte (für Zündung, Motormanagement, Wegfahrsperre, Lenkung und Bordcomputer)

  • Elektro-/Hybridsystem

Elektromotoren, E-Car Box, AC/DC-Inverter, DC/DC-Converter, Elektronik-Box zur Integration des E-Antriebs, Vakuumpumpen und Steuermodule für Bremssysteme mit Ausnahme der Akkus (Batterien), HPC, HASG (Hybrid-Starter), PRA (Power Relay Assembly = Leistungsrelaisbaugruppe), Hochvoltspeichermodule (Antriebs-, Traktions- bzw Zyklenbatterie) bei Unterschreitung einer Ladekapazität von 80% (Voraussetzung), (ausgenommen sind Starternatterien)

Prämie für 36 Monate ab € 579,-*

Kurzinformation'

  1. Der Verkäufer (Garantiegeber) übernimmt im Rahmen der Garantiebedingungen die technisch erforderlichen Kosten der Reparatur einschließlich der Kosten für die defekten Bau-gruppenteile. Eine Auszahlung von veranschlagten Repara-turkosten ohne die tatsächliche Durchführung einer Reparatur erfolgt nicht.
  2. Dem Käufer (Garantienehmer) werden Lohnkosten im Rahmen der Garantie nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers für Aus- und Einbau der defekten Baugruppenteile erstattet. Diagnosekosten werden gemäß des handwerklich üblichen und erforderlichen Aufwands (vereinbarter Stun-densatz des Garantiegebers) ersetzt. Maßgebend für den Ersatz der Materialkosten sind die unverbindlichen Preis-Emp-fehlungen der Hersteller.
  3. Kosten werden im Rahmen der Garantie, ausgehend von der Betriebsleistung der betroffenen Baugruppe zum Zeitpunkt der Reparaturdurchführung, nach folgender Staffel ersetzt: 

 

Kilometer (km) Lohnkosten Materialkosten2
bis 50.000 100% 100%
bis 60.000 100% 90%
bis 70.000 100% 80%
bis 80.000 100% 70%
bis 90.000 100% 60%
bis 100.000 100% 50%
darüber 100% 40%


 

  1. Eine zeitwertgerechte Reparatur bleibt jederzeit vorbehalten.
  2. Überschreiten die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahr-zeugs, besteht kein Reparaturanspruch. Eine Reparatur wird nur bei entsprechender Kostenbeteiligung des Käufers (Ga-rantienehmers) durchgeführt.
  3. Die Grenze der Entschädigung ist der Zeitwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadenfalls, höchstens jedoch für alle im Rahmen dieses Vertrags regulierten Schäden ein Gesamtbetrag pro Baugruppe bis 5.000,00 Euro, einschließlich Mehrwertsteuer (Regulierungsobergrenze).
  4. Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet, für die eine vorrangige Haftung eines Dritten (Hersteller, Ver-käufer, etc.) besteht, bzw. deren Behebung im Rahmen von Kulanzmaßnahmen erfolgt oder die auf Konstruktions-, Her-stellungs- oder Materialfehler (auch erhöhter Ölverbrauch) zurückzuführen sind. Weitere Ausschlüsse entnehmen Sie bitte den GB-A.

*Premium-Komfort-Komplett bis 36 Monate. Die Garantievereinbarung kann nur gleichzeitig mit dem Fahrzeugverkauf abgeschlossen werden und beginnt mit dem Kaufdatum, spätestens ab Wiederzulassung des Fahrzeugs bzw. am Tag nach Ablauf der Herstellergarantie. Die Garantielaufzeit beträgt 36 Monate - unabhängig der Kilometerleistung. Die Voraussetzung für die gesamte Garantielaufzeit, ist die Durchführung eines Garantie-Vorsorge-Checks (GVC), der alle 12 Monate bei Auto Ebner (Garantiegeber) erneuert werden muss. Die Prämie für die Garantiedauer ist im Voraus bei Anmeldung fällig und es wird nachfolgende Prämie als Einmalbeitrag erhoben.Ab € 579,- für 36 Monate bis 200 KW bis 8 Jahre Gesamtalter (ab EZ) und einer Laufleistung bis 150.000 km, für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb wie Hybrid, Plug-in Hybrid, Erdgas oder LPG bis 200 KW ab € 752,70Der Garantieanspruch ist beim Premium-Leistungsumfang auf € 5.000,- inkl. MwSt. pro Baugruppe begrenzt, beim Kompfort-Leistungsumfang auf € 5.000,- inkl. MwSt. pro Baugruppe begrenzt.
1)Alle Angaben ohne Gewähr. Die genauen Leistungsinhalte entnehmen Sie bitte den von der mobile GARANTIE Deutschland GmbH bereitgestellten Unterlagen. In jedem Fall sind die Garantiebedingungen GB-A der mobile GARANTIE Deutschland GmbH maßgebend. Die Spezifikationen können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden. Es besteht keine Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen.

Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern und Ihre Zustimmung widerrufen. Die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Zustimmung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung, wird dadurch nicht berührt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.